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Informationen für den Betriebsrat

Stand: 6. November 2026

Entwurf für die Pilotphase. Wird vor dem ersten Pilot mit echten Kundengesprächen von einer Datenschutz-Kanzlei geprüft.

Alfreed ist eine technische Einrichtung, die objektiv geeignet ist, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen. Die Einführung ist deshalb nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Wir haben das Produkt so gebaut, dass möglichst wenige Leistungsdaten entstehen und Vorgesetzte keine Einzelgespräche sehen. Diese Seite fasst zusammen, was die Mitbestimmung wissen will.

Was Alfreed macht

Hilft Verkäufern während eines Gesprächs mit Formulierungen und Fakten und schreibt danach Notizen und eine Mail. Die Hilfe richtet sich an die Person selbst, wie ein Spickzettel.

Wer sieht was?

DatenVerkäufer selbstManagerAdmin
Eigene Transkripte, Notizen, Auswertungjaneinnein
Leads andererneinneinnein
Team-Statistik (nur Summen, erst ab 3 Personen)neinjaja
Minuten-Verbrauch und letzte Aktivität pro Person (nur für das Guthaben)eigenerneinja
Coaching-Tipp und Kennzahlen pro Call (Antwortzeiten, abgehakte Agenda, erkannte Einwände)janeinnein
Einzelne Calls, Redezeit, Bewertungen anderer–neinnein
Ein Call, den jemand freiwillig teiltjajaja

Bewusst nicht eingebaut

Gespeicherte Daten

KI-Verordnung (AI Act)

KI-Systeme, die zur Bewertung von Leistung und Verhalten von Beschäftigten eingesetzt werden, können als Hochrisiko-System gelten (Anhang III Nr. 4). Alfreed bewertet keine Personen gegenüber Vorgesetzten; der Coaching-Tipp ist nur für die Person selbst sichtbar. Die Einstufung und die Information der Beschäftigten (Art. 26 Abs. 7) prüft das einsetzende Unternehmen vor dem Einsatz, gern gemeinsam mit uns.

Bausteine für eine Betriebsvereinbarung

  1. Zweck: Unterstützung der Beschäftigten im Verkaufsgespräch und bei der Nachbereitung. Eine Verwendung zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ist ausgeschlossen.
  2. Freiwillige Nutzung im Gespräch: Beschäftigte entscheiden pro Call, ob sie Alfreed starten. Keine Nachteile bei Nichtnutzung.
  3. Auswertungen: Nur aggregierte Team-Zahlen ab 3 Personen. Keine personenbezogenen Rankings.
  4. Zugriff: Transkripte nur für die Person selbst. Teilen nur freiwillig pro Call.
  5. Löschfrist: Transkripte nach __ Tagen (in der App unter Team → Organisation eingestellt).
  6. Einwilligung der Gesprächspartner: Ansage zu Beginn jedes Calls.
  7. Änderungen: Neue Funktionen mit Personenbezug werden dem Betriebsrat vor Einführung vorgelegt.
  8. Kontrolle: Der Betriebsrat erhält auf Wunsch Einsicht in Rollen und Einstellungen der Organisation.
  9. Auskunftsanfragen: Anfragen von Gesprächspartnern (Art. 15 DSGVO) beantwortet die Firma über den Export der betroffenen Person; Ablauf und Ansprechpartner werden festgelegt.
  10. Konto-Funktionen: Ob Beschäftigte ihr Konto selbst löschen und Daten exportieren dürfen, wird hier geregelt (technisch möglich).